Förderung von Projekten der Familienförderung


Volltext

Einige Landkreise / kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage des § 16 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie- Projekte der Familienförderung. Ziel dieser Förderung ist es, im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen und Trägern der freien Jugendhilfe, Familien den Zugang an präventiven Angeboten in den Bereichen der Familienbildung, Familienberatung sowie der Familienfreizeit und Familienerholung zu ermöglichen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Eine Förderung laufender oder bereits abgeschlossener Maßnahmen ist nicht möglich.


Fachlich freigegeben durch

Stadt Cottbus/ Chóśebuz


Fachlich freigegeben am

13.05.2025

Zuständigkeit

Jugendämter der Landkreise/ kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)