Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen


Volltext

Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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Ministerium des Innern und für Kommunales, Abteilung 2, Referat 23


Fachlich freigegeben am

29.04.2022;12.05.2025

Zuständigkeit

Kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter (Bürgeramt)


Zuständige Stelle(n)