Zugang zu amtlichen Informationen bei den Behörden des Bundes beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.09.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Bearbeitung werden je nach Aufwand Gebühren bis zur maximalen Höhe von 500,00 EUR erhoben. Die Erteilung einfacher Auskünfte erfolgt kostenfrei.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Volltext

Das Informationsfreiheitsgesetz räumt Ihnen das Recht ein, bei Bundesbehörden Auskünfte über amtliche Informationen einzuholen oder Akteneinsicht einzufordern.

Jede Person ist anspruchsberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst rechtlich oder tatsächlich betroffen sind.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".


Fristen

Es gibt keine Frist.


Voraussetzungen

Ihr Informationsanspruch ist unter anderem dann eingeschränkt, wenn das Bekanntwerden der Information:


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Informationszugang online oder schriftlich per Post einreichen.

Online-Antrag:

Schriftlicher Antrag:


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online“