Anzeige von Kanalnetzen/Abwasseranlagen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

24.06.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Tarifstelle: 5.1.5.1.3


Verfahrensablauf

Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.


Hinweise (Besonderheiten)

Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Zuständigkeit

Kreisfreie Städte und Landkreise


Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Volltext


Zuständige Stelle(n)