Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie


Volltext

Psychotherapie darf nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Sie können sie ausüben, wenn Sie eine Approbation

Wenn Sie diese Approbation nicht besitzen, können Sie auch als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker in der Psychotherapie tätig sein. Dafür benötigen Sie:

Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie können Sie Menschen in unterschiedlichen Krisensituationen begleiten.

Nicht gestattet jedoch sind:

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist geschützt. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker dürfen Sie diese nicht führen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:


Voraussetzungen

Sie müssen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren für die Überprüfung sowie für die Erlaubniserteilung werden gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV) vom 19. April 2017 (GVBl. II Nr. 23), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2024 (GVBl. II Nr. 54), erhoben.


Verfahrensablauf

Bei Bestehen der Kenntnisüberprüfung (schriftlich und mündlich) oder bei positiver  Prüfung (Aktenlagenprüfung) wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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Ministerium für Gesundheit und Soziales  des Landes Brandenburg


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

04.06.2025;16.06.2025

Zuständigkeit

Das zuständigen Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.


Zuständige Stelle(n)