Verwendung des Bio-Siegels anzeigen


Volltext

Alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) gekennzeichnet werden, müssen vor der Markteinführung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.

Sie können Ihre Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen. Ihre Anzeige ist verbunden mit der Vorlage Ihrer mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetiketten / Verpackungslayouts. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anzeige durch die BLE erhalten Sie eine Freigabe zur Nutzung des Bio-Siegels.  Anzeigen können nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern von Unternehmen weltweit vorgenommen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder Post einreichen, zusätzlich:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können die Verwendung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen.

Verwendung online anzeigen:

Verwendung schriftlich anzeigen:


Fristen

Die Anzeige muss vor der Markteinführung des mit dem Bio-Siegel gekennzeichneten Produktes erfolgen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden


Fachlich freigegeben am

07.10.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 522: Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau – Informationsstelle Bio-Siegel
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt