Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen


Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.


Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.12.2025

Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt (LfU)

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Zuständige Stelle(n)