Falknerjagdschein -– Jagdbezirkerlaubnis für Beizjagd eintragen lassen
Fachlich freigegeben am
03.03.2025Erforderliche Unterlagen
Falknerjagdschein
• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht (Vertrag)
Gebühr
Abgabe
15 EUR (FIX)
Gebühr wird nur erhoben, wenn Eintragung nicht zeitgleich mit der Ausstellung des Falknerjagdscheines erfolgt.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Volltext
Haben sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Voraussetzungen
• bereits erteilter Falknerjagdschein
• Änderung der Jagdausübungsfläche