Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein


Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 25 €/Jahr, sofern kein Jagdschein bereits beantragt wurde.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein. Wenn Ihnen der Falknerjagdschein entzogen

wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Voraussetzungen

• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bereits erteilter Falknerjagdschein entzogen

• verstrichene Sperrfrist


Erforderliche Unterlagen

• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


Zuständige Stelle(n)