Falknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

04.03.2025

Gebühr

Abgabe
20 EUR (FIX)

Jagdabgabe 5 € zusätzlich.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Sind Sie bereits in Besitz einesJagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

• Jagdschein

• Falknerjagdschein

• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


Voraussetzungen

• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bereits erteilter Falknerjagdschein


Zuständige Stelle(n)