Jugendfalknerjagdschein Eintragung


Fachlich freigegeben am

06.03.2025

Gebühr

Abgabe
15 EUR (FIX)


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Hinweise (Besonderheiten)

Eintragung von Flächen zur Jagdausübung für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ein Jugendfalknerjagdschein ist nicht geeignet, da er für Jugendliche im Alter unter 18 Jahre erteilt wird.


Volltext

Haben sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen. Eintragungen sind für Personen unter 18 Jahren nicht möglich.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

• Jagdschein

• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)


Voraussetzungen

• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein

• Änderung der Jagdausübungsfläche

Mindestalter für Eintragung von Flächen in den Jagdschein beträgt 18 Jahre.


Zuständige Stelle(n)