Jugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein


Fachlich freigegeben am

06.03.2025

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Erhebung Jagdabgabe 25 €/Jahr, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden Wenn Ihnen der Jahresjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nachAblauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 -  3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Hinweise (Besonderheiten)

• Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

• Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.


Voraussetzungen

• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen

• Einwilligung der Erziehungsberechtigten

• verstrichene Sperrfrist


Erforderliche Unterlagen

• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

• Einwilligung der erziehungsberechtigten Person


Zuständige Stelle(n)