Jugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

06.03.2025

Gebühr

Abgabe
10 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedochabgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1  - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Voraussetzungen

• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein

• Einwilligung der Erziehungsberechtigten


Zuständige Stelle(n)