Ausländerjugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Gebühr

Gebühr
49 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sie können grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein beantragen, wenn die ausländische Jägerprüfung nicht mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 6 und § 16 Bundesjagdgesetz(BJagdG)


Hinweise (Besonderheiten)

Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jägerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.


Erforderliche Unterlagen

Einwilligung der erziehungsberechtigten Person


Voraussetzungen

Einwilligung der Erziehungsberechtigten


Zuständige Stelle(n)