Verstoß gegen das Tierschutzgesetz melden


Volltext

Haben Sie den Verdacht, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird? Dann können Sie über den Online-Service eine Tierschutzanzeige einreichen. Voraussetzung ist, dass der Vorfall oder die Tierhaltung im Stadtgebiet Potsdam stattfindet.

Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Sie unterstützt jedoch eine zügige und erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Anzeige, da wir Sie bei Rückfragen direkt erreichen können.

Ihre Daten werden grundsätzlich nicht gegenüber den Tierhaltenden offengelegt. Nur im Rahmen eines möglichen Akteneinsichtsverfahrens oder als zeugende Person in einem Gerichtsverfahren können Ihre Angaben relevant werden.

Wie geht es weiter?

Ihre Anzeige wird sorgfältig geprüft. Im Anschluss erfolgt in der Regel eine Kontrolle der Tierhaltung. Sollten tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen, werden entsprechende Maßnahmen angeordnet, bis die Mängel beseitigt sind und eine tierschutzgerechte Haltung gewährleistet ist.

Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen keine Auskünfte zum Ergebnis der Kontrolle gegeben werden können.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja, Online Formular auf dem Portal der Stadt Potsdam

Schriftform erforderlich: Nein, die Meldung kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen

Formlose Antragsstellung möglich: Ja, Sie können die Meldung formlos einreichen, solange die wesentlichen Angaben (Tierhalter, Tier, Vorfall) enthalten sind

Persönliches Erscheinen nötig: Nein, ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Ihre Daten werden grundsätzlich nicht gegenüber den Tierhaltenden offengelegt. Nur im Rahmen eines möglichen Akteneinsichtsverfahrens oder als zeugende Person in einem Gerichtsverfahren können Ihre Angaben relevant werden.


Fachlich freigegeben durch

Landeshauptstadt Potsdam


Fachlich freigegeben am

21.10.2025

Zuständigkeit

Landeshauptstadt Potsdam, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung


Zuständige Stelle(n)