Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe in Höhe von 25 €/Jahr, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.

Der Jugendjagdschein berechtigt zur Beizjagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.

Eine Teilnahme an der Gesellschaftsjagd ist nicht möglich.

Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jäger- und Falknerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Jahresjagdschein für jugendliche ausländische Falkner gilt höchstens für zwei Jagdjahre. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Jahres.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)