Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung


Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§ 72 BbgWG


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.


Verfahrensablauf

Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage beginnen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

06.03.2025

Zuständigkeit

Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)