Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme


Volltext

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Anzeigeformular


Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.


Verfahrensablauf

Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.


Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen


Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Zuständigkeit

Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)