Änderung der Erlaubnis zum Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Zulassung


Volltext

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen,  ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.


Rechtsgrundlage(n)

Brandenburgische Versickerungsfreistellungsverordnung


Erforderliche Unterlagen

ggf. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie


Voraussetzungen

Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.


Verfahrensablauf

Eine Änderung der Erlaubnis zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

Sie zahlen die Gebühr.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Zuständigkeit

Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)