Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen


Volltext

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, Gesundheitsschäden erlitten haben, können Sie Unterstützung und Entschädigung erhalten. Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich oder psychisch), eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen zu bewältigen, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten sowie Personen, die durch die Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, die aus politischen Gründen außerhalb der BRD in Gewahrsam genommen wurden, Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR oder Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR sein.

Ob und welche Leistungen für Sie in Betracht kommen, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Dies können je nach Bedarf Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Leistungen des Fallmanagements und in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe und bei Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, sowie monatliche Entschädigungszahlungen und weitere Geld- oder Sachleistungen sein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:

Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.


Voraussetzungen

 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Antrag ist kostenlos.


Verfahrensablauf

Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag, erbittet bei Bedarf weitere Informationen oder Nachweise und entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall ab. 


Fristen

Es gibt keine Frist.

Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.01.2024;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam