Vorzeitige Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen


Volltext

Sie können soziale Entschädigungsleistungen nach dem SGB XIV in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund des schädigenden Ereignisses gesundheitlich beeinträchtigt sind.

Bevor die Anspruchsvoraussetzungen nach § 4 SGB XIV festgestellt sind, können Geschädigte Leistungen der Krankenbehandlung sowie Leistungen zur Teilhabe und Besondere Leistungen im Einzelfall erhalten. Der Antrag betrifft nur Leistungen, die nicht von der Krankenkasse gewährt werden.

Sofern nach dem Ergebnis der Erstprüfung noch nicht endgültig über den Anspruch oder dessen Umfang entschieden werden kann, der Antrag jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Anerkennung führen wird, kann über die Erbringung vorläufig entschieden werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass ein Antrag auf vorläufige Entscheidung vorliegt und ein berechtigtes Interesse an der vorläufigen Entscheidung besteht. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind in der Entscheidung anzugeben. Nach Abschluss der Ermittlungen ist unverzüglich die endgültige Entscheidung zu treffen.

Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine (körperliche oder psychische) Gewalttat, eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen zu bewältigen, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten sein.

Ob und in welche Leistungen für Sie in Betracht kommen, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:

Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Antrag ist kostenlos


Verfahrensablauf

Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag auf Gewährung von vorzeitigen Leistungen, erbittet bei Bedarf weitere Informationen und Nachweise und entscheidet über die Gewährung der Leistung sowie deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.01.2024;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam