Kostenübernahme für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzungen sowie Kommunikationshilfen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Wenn Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können Sie bei der Beantragung der Leistungen der Sozialen Entschädigung oder während des Verfahrens auch Übersetzungshilfe oder Dolmetscherleistungen erhalten.
Zu den Leistungen zählen:
- schriftliche Übersetzungen von Dokumenten, beispielsweise für die Antragstellung
- mündliche Übersetzungen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, beispielsweise
- bei einer laufenden Behandlung oder
- in einem Antrags- oder Verwaltungsverfahren
Wenn Sie eine Hör- oder Sprachbehinderung haben, können Sie Kommunikationshilfen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
- Nachweise des Strafverfahrens (zum Beispiel Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen)
- Nachweise über die Schädigungsfolgen
- Nachweise der Impfung
- Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
- Krankenhausbericht
- Therapiebericht
- Ärztliche Atteste
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung. Das heißt, Sie leiden unter einem gesundheitlichen Schaden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Gewalttat, dem Wehrdienst oder einer Impfung.
- Sie haben keine andere Übersetzungsmöglichkeit, beispielsweise durch
- private Unterstützung oder
- die Übersetzung durch die Behörde.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Buches ist weniger als 5 Jahre, wenn es um Leistungen der Traumaambulanz geht, weniger als 10 Jahre.
- Sie haben eine Hör- oder Sprachbehinderung und benötigen Kommunikationshilfen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenfrei
Verfahrensablauf
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag für Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen Übernahme zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder schriftlich beantragen.
- Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der zuständigen Behörde vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Im Fallmanagement wird bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen erörtert.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die Antragsformulare. Bitte fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Behörde zurück.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren bei Antragstellung per Post.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall ab.
Fristen
Keine
Es gibt keine Frist für eine Antragstellung. Leistungen werden auch von Amts wegen erbracht.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
Fachlich freigegeben durch
MASGZ, Land Brandenburg
;Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
27.08.2026;15.04.2026Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam