Kostenübernahme für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzungen sowie Kommunikationshilfen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen


Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.

Wenn Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können Sie bei der Beantragung der Leistungen der Sozialen Entschädigung oder während des Verfahrens auch Übersetzungshilfe oder Dolmetscherleistungen erhalten.

Zu den Leistungen zählen:

Wenn Sie eine Hör- oder Sprachbehinderung haben, können Sie Kommunikationshilfen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei


Verfahrensablauf

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag für Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen Übernahme zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder schriftlich beantragen. 

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall ab.


Fristen

Keine

Es gibt keine Frist für eine Antragstellung. Leistungen werden auch von Amts wegen erbracht.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

MASGZ, Land Brandenburg

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

27.08.2026;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam