Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
01.07.2024;15.04.2026Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen in sonstigen Lebenslagen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
- Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
- Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung
URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Behörde.
Erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
- Krankenhausbericht
- Therapiebericht
- Ärztliche Atteste
- Nachweis über Ihre schädigungsbedingten besonderen Bedarfe
- Ärztliches Attest oder Gutachten bezüglich der Notwendigkeit zum Beispiel für den Besuch einer Selbsthilfegruppe
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
;Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Volltext
Wenn Sie sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage befinden und diese nicht bereits durch andere Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV) abgedeckt werden, können Sie Unterstützung erhalten.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Besonderen Leistungen im Einzelfall erfolgt eine gesonderte Abwägung, ob das Gesetz eine solche Schädigungsfolge mit abdeckt. Die Leistung muss daher in einem nachvollziehbaren Zusammenhang hierzu stehen.
Beispiele für besondere Bedarfslagen sind:
- Die Kosten für die Unterbringung einer Geschädigten in einem Frauenhaus,
- Der Besuch von Selbsthilfegruppen oder
- Präventive Sicherungsmaßnahmen an Haustüren.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Voraussetzungen
- Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
- Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage, die nicht bereits von anderen Leistungsansprüchen erfasst wird.
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam