Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung Bewilligung zum Lebensunterhalt


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

01.07.2024;15.04.2026

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf besondere Leistungen im Einzelfall - hier Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Weiterführende Informationen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung

URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html

optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Volltext

Die Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den notwendigen und angemessenen Bedarf des täglichen Lebens sicherstellen. Hierzu zählen auch die Wohn- und Heizkosten. Wenn Sie aufgrund Ihrer Schädigung finanziell hilfebedürftig sind, dann können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten.

Berechtigt sind die Geschädigten selbst, nicht aber ihre Angehörigen wie (Ehe-) Partner/innen oder Kinder. Diese können Leistungen aus anderen sozialen Sicherungssystemen erhalten.

Auch Hinterbliebene können Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Hierfür müssen sie nicht selbst geschädigt worden sein. Sie erhalten diese Leistungen dann allerdings nur für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach dem Tod der oder des Geschädigten. Damit soll den Hinterbliebenen nach dem Tod der Person genügend Zeit bleiben, um sich auf die veränderte wirtschaftliche Situation einzustellen und ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.

Das finanzielle Unvermögen den Bedarf des Lebensunterhaltes zu decken, muss aber ausdrücklich erst durch den Tod der geschädigten Person entstanden sein und nicht unabhängig davon bestehen beziehungsweise bereits bestanden haben.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Voraussetzungen

Geschädigte:

Hinterbliebene:

Es muss ein Bedarf an Leistungen zum Lebensunterhalt, also ein Bedarf für das tägliche Leben bestehen und dieser Bedarf muss schädigungsbedingt sein.

Bei Geschädigten muss darüber hinaus ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schädigung und der finanziellen Hilfebedürftigkeit, also dem Unvermögen, den Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen zu decken, bestehen (wirtschaftliche Kausalität).


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Fristen

Es gibt keine Frist.

Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2- Soziales Entschädigungsrecht

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam