Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz


Volltext

Wenn bei Ihnen ein Anspruch auf Krankenbehandlung (Heilbehandlung) festgestellt worden ist, erhalten Sie ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung nach dem SGB XIV.

Für eine notwendige Begleitung wird Ersatz eines entgangenen Arbeitsverdienstes in angemessenem Umfang geleistet, wenn Sie gegenüber der Begleitperson zur Erstattung verpflichtet sind, zum Beispiel weil ein unbezahlter Urlaubstag genommen wurde.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Antrag ist kostenlos.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf den Ersatz von entgangenem Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

23.02.2024;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2- Soziales Entschädigungsrecht


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam