Leistungen der sozialen Entschädigung bei Pflegebedarf Bewilligung


Volltext

Wenn Ihre anerkannten Schädigungsfolgen zu einer Pflegebedürftigkeit führen, dann können Sie Leistungen der sozialen Entschädigung bei Pflegebedarf beantragen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Sie sowohl zu Hause als auch in stationären Einrichtungen angemessene Pflege und Unterstützung erhalten.

Ein Anspruch besteht auch bei Gesundheitsstörungen, die zwar keine Folge der Schädigung sind, aber in Zusammenhang mit anerkannten Schädigungen Pflegebedürftigkeit verursachen.

Bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit können Sie unter anderem folgende Leistungen der Pflegeversicherung erhalten:

Wenn der schädigungsbedingte Pflegebedarf durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung nur teilweise gedeckt wird, können ergänzende Leistungen der Sozialen Entschädigung in notwendigem und angemessenem Umfang in Anspruch genommen werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell in Anspruch zu nehmen.

Die Leistungen werden von den Pflegekassen oder von der Verwaltungsbehörde erbracht. Der konkrete Anspruch richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad, welcher in der Regel durch die Pflegekasse bestimmt wird.

Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedarf haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

07.05.2024;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam