Fallmanagement im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen


Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Wenn Sie Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen haben oder haben könnten , prüft die Behörde, ob Sie durch ein Fallmanagement unterstützt werden können.

Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie

unterstützen Sie bei der Antragstellung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Antrag ist kostenlos.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Fristen

Es gibt keine Frist.

Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

MASGZ, Land Brandenburg

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

27.08.2026;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam