Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen


Volltext

Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.

Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.

Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig. 

Beispiele können sein:

Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
die finanzielle Situation zu stabilisieren

Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.

Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.

Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung


Voraussetzungen

Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.

Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.

Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.

  1. Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag) 
    • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
    • Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
    • Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
    • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
  2. Projektförderung
    • Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
    • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
    • Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
    • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.

Bearbeitungsdauer


Fristen

Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein


Weiterführende Informationen

Verfahrensregelungen zu Paragraf 16h Sozialgesetzbuch II auf der Internetseite der Agentur für Arbeit

Ausschreibungsverfahren für Arbeitsmarktdienstleistungen auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes
 

e-Vergabe-Plattform vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Weiterführende Informationen zu Arbeitsmarktdienstleistungen auf der Seite des Bundesagentur für Arbeit


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt


Fachlich freigegeben am

10.11.2022;27.05.2026

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.


Zuständigkeit

Jobcenter


Zuständige Stelle(n)