Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten


Volltext

Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen? 

Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:

Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:


Rechtsgrundlage(n)

§ 16h Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II)


Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.


Voraussetzungen

Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie

aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen

Verfahrensregelungen zu Paragraf 16h Sozialgesetzbuch II auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
 

Informationen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen auf der Sozialplattform


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

05.12.2024

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.


Zuständigkeit

Jobcenter


Zuständige Stelle(n)