Freie Förderung SGB II Bewilligung


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

29.08.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Gebühren an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fristen

Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.


Zuständigkeit

Jobcenter


Volltext

Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.


Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.


Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)