Restabfälle Abholung Änderung


Volltext

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den jeweiligen kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Modalitäten zur An-, Ab und Ummeldung von Abfallbehältern, das vorzuhaltende Behältervolumen oder der Leerungsrhythmus, 

Die Ummeldung bzw. Änderung einer Restmülltonne ist ggf.  nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.  Dies kann zum Beispiel sein:

zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Ummeldung oder Änderung von Restabfallbehältern von der jeweiligen Systemabfuhr sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben

• Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers


Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,

• die Abfallgebühren,

• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),

• die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit) und

die An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung von Abfallbehältern.


Bearbeitungsdauer

Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

18.12.2025

Zuständigkeit

Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)