Apostille/Beglaubigungsvermerk für die Legalisation auf öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland


Volltext

Die Legalisation deutscher Urkunden durch ausländische Botschaften und Konsulate ist ein zeit- und kostenintensives Beglaubigungsverfahren, das im Urkundenverkehr mit vielen Staaten vorgeschrieben ist. Im Verhältnis zu Staaten mit relativ zuverlässigem Urkundenwesen ist es deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961“. An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige Behörde erteilt.

Die Urkunde muss hierfür im Original oder als von der ausstellenden Stelle beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Darüber hinaus existieren auch völkerrechtliche Vereinbarungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, wonach öffentliche Urkunden sowohl von der Legalisation als auch von der Erteilung einer Apostille befreit sind sowie bilaterale völkerrechtliche Verträge mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundenwesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

Legalisation und Apostille sind lediglich verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden. Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Brandenburg ausgestellte Urkunde verwenden möchten.

Für die Legalisation und Apostille sind verschiedene Behörden zuständig. Die Zuständigkeit hängt davon ab, welche Urkunde mit dem speziellen Beglaubigungsvermerk versehen werden soll und durch welche Stelle diese Urkunde ausgestellt wurde. Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Zuständigkeiten“.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bemerkung:
Die Höhe etwaiger Auslagen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei gewünschter Zusendung der beglaubigten Urkunde fallen zusätzlich die Versandkosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Das Verfahren kann einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch nehmen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innen und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

13.01.2026

Zuständigkeit

Im Land Brandenburg erteilen folgende Stellen den Beglaubigungsvermerk für die Legalisation / die Apostille:

Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
Tel.: 0331 2017-0
E-Mail: verwaltung@lgp.brandenburg.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/landgericht-potsdam/

Landgericht Neuruppin
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 515-9
E-Mail: verwaltung@lgnp.brandenburg.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/landgericht-neuruppin/

Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 366-0
E-Mail: verwaltung@lgff.brandenburg.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/landgericht-frankfurtoder/

Landgericht Cottbus
Gerichtsstraße 3/4
03046 Cottbus
Tel.: 0355 6371-0
E-Mail: verwaltung@lgcb.brandenburg.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/landgericht-cottbus/

 

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: 0331 866-0

E-Mail: poststelle@mdj.Brandenburg.de

Internet: https://mdjd.brandenburg.de/mdjd/de/

Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam

Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

Friedrich-Ebert-Straße 79/81

14469 Potsdam

Tel.: 0331 289-1745 oder 0331 289-1735

E-Mail: auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de

Internet: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000016317.php

 

Bitte beachten Sie: Bei Urkunden von Bundesbehörden (zum Beispiel Führungszeugnis) wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Kirchhofstraße 12

14776 Brandenburg an der Havel

Tel.: 030 18473016500

Internet: https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen

Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts wird die Apostille von der Präsidentin/dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts erteilt.


Zuständige Stelle(n)