Wechsel des Bauleiters anzeigen
Volltext
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Brandenburgische Bauordnung Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- § 56 Brandenburgische Bauordnung Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung über den Wechsel des Bauleiters in Textform.
Voraussetzungen
Der neue Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenart: kostenfrei
Verfahrensablauf
Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.
Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Fristen
Die Mitteilung ist bei Wechsel unverzüglich erforderlich.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
09.02.2026Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.