Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz


Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals als Fahrzeugschein bezeichnet. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer bei jeder Fahrt mitführen.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls:


Bearbeitungsdauer

Liegen die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vollständig vor, fertigt die Zulassungsbehörde das Ersatzdokument sofort aus.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Nr. 225 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Fristen

Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

29.09.2025;02.02.2026

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)