Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

29.09.2025;02.02.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Nr. 221.1 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Gebühr
45.9 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen


Volltext

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.

Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.


Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird. 

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen müssen Sie als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis, den Sie im Rahmen des Zulassungsvorgangs erhalten, bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. 

Der vorläufige Zulassungsnachweis muss folgende Angaben enthalten:

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen.

Eine Tageszulassung können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen, zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber, Versicherungen, Automobilclubs oder Zulassungsdienstleister, beantragen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:


Zuständigkeit

zuständig: zuständige Kfz-Zulassungsstelle  der Landkreise und kreisfreien Städte


Erforderliche Unterlagen

·  natürliche Personen: 

·  juristische Personen: 

·  Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)

·  Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer

·  für den Einzug der Kfz-Steuer: 


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)