Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.08.2025;02.02.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Verwaltungsgebühr
27.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.

Verwaltungsgebühr
24.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel

Verwaltungsgebühr
10.4 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal)

Verwaltungsgebühr
26.3 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel

Verwaltungsgebühr
9.9 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal)

Verwaltungsgebühr
26.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel

Verwaltungsgebühr
12.4 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-Kfz-Portal. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreien Städte


Verfahrensablauf

Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort werden Ihnen gegebenenfalls neue Zulassungspapiere ausgehändigt.


Fristen

Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.


Volltext

Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:

Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei: 

Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.

Land Brandenburg:

Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.

Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen. Zudem können Sie die Änderung auch online vornehmen.  
 

Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort zum Beispiel Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

Bei der Außerbetriebsetzung, der Umkennzeichnung und beim Wechsel der Kennzeichenart sind die amtlichen Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle zu entwerten, indem die amtlichen Siegelplaketten entfernt werden.

Sollten Sie den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder das Bundeland wechseln, haben Sie die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen mitzunehmen. Dieses haben Sie der Zulassungsbehörde an Ihrem neuen Wohnort unverzüglich mitzuteilen, da wegen Ihrer neuen Anschrift eine Änderung der Zulassungspapiere erforderlich ist.


Voraussetzungen

Land Brandenburg:

Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.


Erforderliche Unterlagen

Bei Anhängern außerdem:

Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

Bei Vertretung durch eine dritte Person:

Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Land Brandenburg:

Bei Anhängern außerdem:

Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

Bei Änderung der Fahrzeugdaten::

Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:


Zuständige Stelle(n)