Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen


Volltext

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist dieses häufig noch abgemeldet. In dem Fall müssen Sie das Fahrzeug wieder anmelden, um es im Straßenverkehr nutzen zu können.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 

Land Brandenburg:

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist dieses häufig noch abgemeldet. In dem Fall müssen Sie das Fahrzeug wieder anmelden, um es im Straßenverkehr nutzen zu können.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. Zudem ist auch eine Antragstellung online möglich.

Das Fahrzeug muss vor der Wiederzulassung oder der erneuten Inbetriebsetzung einer Hauptuntersuchung unterzogen werden, sofern diese fällig ist.

Sofern die Fahrzeugdaten und die Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und keine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug- Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges vorgelegt werden kann, benötigen sie zusätzlich ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.

Zudem ist eine internetbasierte Wiederzulassung über iKFZ möglich, sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zulassungsantrages nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

Bei Vertretung durch eine dritte Person:

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
 


Voraussetzungen

Land Brandenburg


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist online oder bei Ihrer Behörde vor Ort einzureichen.


Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.08.2025;04.02.2026

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)