Mofaprüfbescheinigung Ausfertigung


Volltext

Um mit einem Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Prüfbescheinigung. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Prüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, stellt Ihnen die Behörde eine Bescheinigung aus. Die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren Ihres Mofas mit sich führen. 
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Prüfbescheinigung: 

Bevor Sie die Prüfung für die Bescheinigung ablegen dürfen, müssen Sie an einem entsprechenden Ausbildungskurs teilnehmen. Dazu gilt:

Wenn Sie noch keine Prüfung abgelegt haben, dürfen Sie mit dem Mofa nur in Begleitung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers auf öffentlichen Straßen fahren.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.11.2025;01.04.2026

Zuständige Stelle(n)