Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung
Volltext
Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.
Die Austragung einer Auflage/Beschränkung erfolgt regelmäßig auf Antrag.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Abs. 2 FeV
- § 2 Absatz 4 S. 2 Straßenverkehrsgesetz§ 11 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
- § 25 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg