Fahrerlaubnis Umschreibung


Volltext

Wenn Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten,  können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Wenn Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten,  können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Eine Ausnahme davon bilden die "Anlage 11-Staaten". Haben Sie die Fahrerlaubnis eines Staates, der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, müssen Sie keine oder nur eine Prüfung ablegen.

Folgende Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten zählen zu den "Anlage 11-Staaten":

Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:

Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die D-Klassen: zusätzlich leistungspsychologisches Gutachten


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten variieren je nach Anlass der Umschreibung.


Verfahrensablauf

Aushändigung des neuen Führerscheins ggf. Direktversand


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall


Fristen

6 Monate nach Wohnsitznahme ist eine Umschreibung der Fahrerlaubnis erforderlich.


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

11.03.2026

Zuständigkeit

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).


Ansprechpunkt

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).


Zuständige Stelle(n)