Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung


Volltext

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE (schwerer LKW ggf. mit Anhänger), C1 oder C1E (leichter LKW bis 7,5 t ggf. mit Anhänger) , D, DE, (Bus ggf. mit Anhänger D1 oder D1E (Bus bis 16 Fahrgastplätze ggf. mit Anhänger) erweitern.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.


Rechtsgrundlage(n)

§ 23 Abs. 1 FeV


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) GebOSt - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Verfahrensablauf

Sie müssen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall


Fristen

Geltungsdauer: 5 Jahre

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

11.03.2026

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes.


Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes.


Zuständige Stelle(n)