Fahrerlaubnis Erteilung


Volltext

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden.


Rechtsgrundlage(n)

§§ 21, 22 FeV; § 2 StVG


Erforderliche Unterlagen

Onlineantrag

Schriftlicher Antrag

Genauere Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen finden Sie unter –> "Hinweise (Besonderheiten)"


Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber*

Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen im Detail stark voneinander ab. Informieren Sie sich anhand der Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen und den Informationen über die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und deren Geltungsdauer auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (siehe –> Weitere Informationen).

Ausnahmen

Hinweis: Junge Leute dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, wenn eine Begleitperson dabei ist.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Grundlage ist die Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOSt (GebOSt - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis)


Verfahrensablauf

Onlineantrag

Schriftlicher Antrag

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde (siehe –> Zuständige Stelle). Bei einigen Fahrerlaubnisbehörden empfiehlt es sich, persönlich zu erscheinen.

Muss der Bewerber noch die erforderliche theoretische und praktische Prüfung ablegen, wird die Fahrerlaubnisbehörde nach der Eignungsüberprüfung die Technische Prüfstelle (DEKRA) mit der Prüfung beauftragen. Die Technische Prüfstelle wird den Prüfauftrag in der Regel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn

Wichtige Hinweise: Sowohl der Onlineantrag als auch der schriftliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Gegenwärtig können nur bei der Stadt Leipzig und dort lediglich die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T online beantragt werden. Andere Fahrerlaubnisklassen und die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 lassen sich derzeit nur schriftlich beantragen.


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall


Fristen

Beantragung: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters


Hinweise (Besonderheiten)

Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

11.03.2026

Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz genommen wurde.


Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde der kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises


Zuständige Stelle(n)