Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen Meldung


Volltext

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen oder halten, das nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann die Zulassungsbehörde:

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug:

Wenn die Zulassungsbehörde Zweifel daran hat, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie anordnen, dass Sie:

Wenn Ihnen der Betrieb Ihres Fahrzeuges verboten ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich für Fahrten:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nutzen, obwohl die Zulassungsstelle dies untersagt hat, machen Sie sich strafbar. Das kann zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (Punkten in Flensburg) führen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die Zulassungsbehörde wird Ihnen im Einzelfall mitteilen, welche Unterlagen erforderlich sind (z.B. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen).


Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug entspricht z.B. durch Umbauten, nicht mehr den geltenden Vorschriften.  


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug auffällt, dass in Ihren Augen nicht mehr die Zulassungsvoraussetzung erfüllt, können Sie die zuständige Zulassungsbehörde darüber informieren. Das ist zum Beispiel möglich bei:


Verfahrensablauf

Die Zulassungsbehörde wird Ihnen mitteilen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht oder Zweifel bestehen, dass Ihr Fahrzeug noch den geltenden Vorschriften entspricht. In der Mitteilung wird auch das weitere Verfahren geschildert.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fristen

Die Frist wird Ihnen ggf. die Zulassungsbehörde mitteilen.


Fachlich freigegeben am

10.11.2025;26.03.2026

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)