Internationaler Zulassungsschein Ausstellung


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025;01.04.2026

Gebühr

Gebühr
10.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Volltext

Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.

Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten. 
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)