Meldebescheinigung Erteilung


Volltext

Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst. Auf Wunsch können aber auch Informationen zu den Familienmitgliedern hinzugefügt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.

Sie können eine einfache Meldebescheinigung über folgende Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind, erhalten:

Auf Antrag können Sie außerdem eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält folgende zusätzliche Angaben, die zu Ihrer Person im Melderegister gespeichert sind:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenart: variabel

Kostenhöhe (variabel): von 0,- bis zu 17,- Euro

Vorkasse: Ja

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Bemerkung:

Eine Online-Meldebescheinigung (§ 18a BMG) wird kostenlos erteilt.

Schriftliche Erteilung einer Meldebescheinigung gem. § 18 BMG: 6,- Euro.

Meldebescheinigung gem. § 18 BMG, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert, insbesondere bei Rückgriff auf die in die kommunalen Archive überführten Karteien: 17,- Euro


Verfahrensablauf


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Zuständige Stelle(n)