Kommunalwahlvorschlag Änderung, Änderung von Wahlvorschlägen Kommunalwahlen


Volltext

Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden. Das betrifft die Benennung weiterer Bewerber, die Änderung der Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung von einzelnen Bewerbern.

Bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge können Wahlvorschläge verändert werden.

Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei


Bearbeitungsdauer

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.


Fristen

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

03.02.2026

Zuständigkeit

Örtliche Wahlleitung, Kreiswahlleitung


Zuständige Stelle(n)