Registrierung für Ethik-Kommissionen zum Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung


Volltext

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln sind dazu bestimmt, die Wirksamkeit von neuen Arzneimitteln nachzuweisen und deren Sicherheit sowie Verträglichkeit festzustellen. Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für solche klinischen Prüfungen ist eine ethische Überprüfung durch Ethik-Kommissionen.

Als öffentlich-rechtliche Ethik-Kommission eines Bundeslandes müssen Sie sich registrieren, um an dem Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilzunehmen.

Den Registrierungsantrag müssen Sie als Träger der Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Das BfArM entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sie können den Antrag kostenlos stellen.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag elektronisch stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten.


Fristen

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie am Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilnehmen.

Sie müssen außerdem alle Änderungen bezüglich Ihrer Registrierung unverzüglich mitteilen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit


Fachlich freigegeben am

26.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Registrierung von Ethik-Kommissionen
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
(Dienstsitz Bonn, Abteilung Verwaltung, Justitiariat)
Adresse
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt
(Dienstsitz Köln)