Reisepass Anzeige des Verlustes


Volltext

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, muss der Verlust umgehend angezeigt werden. Den Verlust können Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde melden. Die Behörde nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und vermerkt den Verlust im Passregister, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Verlustmeldung ist in der Regel kostenfrei. Für zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Leistungen können Gebühren anfallen.


Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Behörde:

Antragstellung über einen Onlinedienst:


Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.


Fristen

Melden Sie den Verlust möglichst unverzüglich, um Missbrauch zu verhindern.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Inneren und für Kommunales des Land Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.05.2026

Zuständigkeit

Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


Zuständige Stelle(n)