Handelsregister elektronischer Abdruck Bereitstellung


Volltext

Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.


Rechtsgrundlage(n)

§ 9 Abs. 1 HGB richtig: § 9 Abs. 4 S. 1 HGB, § 30a HRV

§ 9 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)

§ 9 Absatz 4 S. 1 HGB, § 30a Absatz 2, Absatz 5 Handelsregisterverordnung (HRV)


Voraussetzungen

Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

 

Beim Registergericht kann ein elektronischer Auszug aus dem Handelsregister beantragt werden. Dafür fallen folgende Gebühren an:

- unbeglaubigte Datei: 5,00 €

- beglaubigte Datei: 10,00 €


Verfahrensablauf

Gemeinsames Registerportal der Länder:

•           Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.

•           Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.

•           Klicken Sie auf „Suchen“.

•           Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.

•           Wählen Sie das gewünschte Dokument

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

Unternehmensregister:

            Rufen Sie das Unternehmensregister auf.

•           Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.

•           Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

03.08.2026

Zuständigkeit

Im Land Brandenburg ist das  Handelsregister (Abteilungen A und B), bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam konzentriert. Grundsätzlich wird der Handelsregisterauszug eines eingetragenen Rechtsträgers von der Handelsregisterabteilung des Amtsgerichts ausgestellt, welches auch für den Sitz dieses Rechtsträgers zuständig ist.


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Nauen
Adresse
Paul-Jerchel-Str. 9
14641 Nauen

(Nicht für Rechtssachen!)