Handelsregister elektronischer Abdruck Bereitstellung als aktueller Abdruck aus Registerblatt


Volltext

Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.


Rechtsgrundlage(n)

§ 9 Abs. 1 HGB richtig: § 9 Abs. 4 S. 1 HGB, § 30a Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4, Abs. 5 HRV


Voraussetzungen

Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Online-Abruf von Daten aus den Registern und von Dokumenten über das Registerportal ist kostenfrei.

Für die bloße Einsicht in Registerdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Registergerichts werden keine Gebühren erhoben. Für die Erteilung von Auszügen (Ausdrucken) aus dem Handelsregister durch das Registergericht entstehen folgende Gebühren:

- einfacher Ausdruck: 10,00 €

- amtlicher (beglaubigter) Ausdruck: 20,00 €

Anstelle eines papiergebundenen Ausdrucks kann beim Registergericht auch ein elektronischer Auszug beantragt werden. Dafür fallen folgende Gebühren an:

- unbeglaubigte Datei: 5,00 €

- beglaubigte Datei: 10,00 €


Verfahrensablauf

Gemeinsames Registerportal der Länder:

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

Unternehmensregister:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

03.08.2026

Zuständigkeit

Im Land Brandenburg ist das  Handelsregister (Abteilungen A und B) bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam konzentriert.


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Nauen
Adresse
Paul-Jerchel-Str. 9
14641 Nauen

(Nicht für Rechtssachen!)